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Unsere Platzierungsphilosophie

Die schweizerische Gesetzgebung schreibt die Rechte des Tieres und die Pflichten des Tierhalters vor. Die Anforderungen sind für die meisten Tierarten festgelegt, dies aber minimal und zu oft nach dem wirtschaftlichen Interesse und weniger nach dem wahren Wohlbefinden des Tieres ausgerichtet. Die Wahrheit ist nicht schön zu sagen, aber das Gesetz über den Tierschutz erlaubt es eher, diese legal leiden zu lassen, als sie wirklich zu schützen…

Beim Freiburger Tierschutzverein haben wir entschieden, dass jedes in unserem Tierheim aufgenommene Tier mehr Rechte hat, als vom Gesetz vorgeschrieben! Um dies zu erreichen, haben wir hohe und den spezifischen Bedürfnissen angepasste Haltungsnormen festgelegt. Ein Tier wird immer als volles Individuum angesehen, entsprechend seiner Tierart, seiner Rasse, seines Charakters, seines Gesundheitszustandes, seines Alters, seiner Vergangenheit usw.

Egal wie viel Zeit vergeht, wieviel Energie verbraucht wird und die abgewiesenen unzufriedenen Interessierten, wir suchen für jede Katze, jeden Hund, jedes Kaninchen und andere Tierarten eine neues Zuhause, das unsere Anforderungen respektiert und sich bis zuletzt für unser Ziel engagiert: das Wohlbefinden des Tieres!

Wir hören oft: "Wieso muss man bezahlen um ein Tier zu adoptieren?"

Wenn Sie ein Tier adoptieren, machen Sie dem Freiburger Tierschutzverein eine Spende, um einen Teil der während seines Aufenthaltes entstandenen Kosten zu decken. Die Gehälter der Tierpfleger und die Tierarztkosten ergeben wichtige Ausgaben. Sie gehen aber mit einem kontrollierten, sterilisierten und identifizierten Tier nach Hause. Wir sagen es nie oft genug: Man muss es sich sehr gut überlegen, bevor man ein Tier zu sich nimmt. Man sollte sich fragen, ob man genügend Zeit, Kenntnisse und Platz hat sowie muss man sich bewusst sein, dass man Kosten haben wird, um dem adoptierten Tier bis zu seinem Tod gute Pflege gewährleisten zu können. Wenn jemand auf eine Adoption verzichtet, weil unsere Tiere «zu teuer sind», kann man sich berechtigterweise um die Sicherheit des Tieres sorgen. Die gebetene Spende ist somit eine gute Art, es zu schützen.

Wir hören oft: "Es ist zu kompliziert, ein Tier zu adoptieren - man könnte meinen, Sie wollen es nicht platzieren…."

  • Einen Fragebogen ausfüllen, um etwas über Ihr Leben zu erfahren.
  • Das Tier nur kennenlernen, wenn Sie ein zu Hause bieten können, das unseren Kriterien entspricht.
  • Einen Termin vereinbaren.
  • Das Tier mehrere Mal besuchen kommen, wenn nötig.
  • Die strikten Bedingungen unseres Platzierungsvertrages akzeptieren, die dem Freiburger Tierschutzverein ein Recht zur Einsicht und Eingreifen bis zum Tod des Tieres lassen.

Ja, all das kann kompliziert scheinen, aber ist nötig, um unser Ziel zu erreichen: Zwei Parteien glücklich zu machen - ein Tier aus unserem Tierheim und Sie !

Es wird alles dafür getan, dass die Tiere in unserem Tierheim während ihres Aufenthaltes so angenehm wie möglich leben. Es gibt kein «Fälligkeitsdatum» für ein Tier - ob es nun seit 2 Wochen, 2 Monaten oder 2 Jahren hier ist. Solange es gesund und in unseren Räumen glücklich ist, wird es erst platziert, sobald es ein noch besseres Zuhause findet und vom schönen Leben profitieren kann, das es verdient.

Mindestanforderungen um ein Tier des Freiburger Tierschutzvereines zu erhalten:

Für jedes Tier ist ein Profil für das « perfekte Zuhause » festgelegt. Es gibt immer Ausnahmen und mögliche Anpassungen, aber prinzipiell sind die folgenden Kriterien zu respektieren:

Hunde:
Nicht vollzeitig arbeiten und den Hunderziehungskurs gemäss dem vorgegebenen Programm für den adoptierten Hund zu machen.

Katzen:
Nur die Katzen, die nur in der Wohnung gelebt haben und für jene, für die ein anderes Leben eine Gefahr bedeuten würde, können unter denselben Bedingungen platziert werden (geräumige, gut ausgestattete Wohnung, sehr präsente Menschen, Balkon gesichert mit einem Katzennetz). Für alle anderen Katzen muss der freie Zugang nach draussen via Katzenklappe, welche obligatorisch ist, garantiert werden. Was die Kätzchen betrifft, so erlauben wir uns, Platzierungen zu Zweit zu fordern, wenn dies für das Wohlergehen der Jungtiere notwendig ist.

Kaninchen:
Die Gesetzgebung gibt sich damit zufrieden, einen Riech- und Hörkontakt für die Kaninchen zu verlangen. Für den Freiburger Tierschutzverein müssen die Kaninchen zwingend in einer Gruppe von mindestens zwei Tieren, in einem gesicherten Aussengehege von mindestens 3 bis 5 m2, welches sie 24h/24h und 365 Tage/Jahr erreichen können, leben. Kaninchen stehen unter enormen Stress, wenn sie getragen oder angefasst werden. Direkte Kontakte zu Menschen müssen auf das Nötigste beschränkt werden.

Andere neue Haustiere (Meerschweinchen, Ratten, Mäuse, Chinchillas, exotische Vögel usw.):
Die Haltung als Paar/Gruppe ist obligatorisch (ausser für Goldhamster). Die Dimensionen des Geheges/der Strukturen müssen 2 bis 4x grösser sein als das gesetzliche Minimum. Die Vögel müssen in einer Voliere und nicht in einem Käfig leben können. Zusammengefasst : viel Platz und Einrichtungen, die dem natürlichen Milieu der Tierart so nahe wie möglich kommen.


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SPA-Fribourg – Les Maupas 1 – 1473 Font
IBAN CH59 0900 0000 1700 2563 1 (BIC POFICHBEXXX)


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